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(Spitzen)gehälter?

Einkommen in der Zahnmedizin

Zahnärztinnen und Zahnärzte beschäftigen sich mit der Diagnose und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und helfen Menschen dabei, ihre Zähne gesund zu halten. Um sich diesen Berufswunsch zu erfüllen, durchlaufen die Studierenden ein fünfeinhalbjähriges und sehr aufwendiges Studium. Sich in dieser Zeit etwas dazuzuverdienen ist äußerst schwierig. Deshalb wird empfohlen die Finanzierung der Studienzeit im Vorfeld zu klären. Danach aber eröffnen sich interessante Berufsaussichten mit der Chance auf ein attraktives Gehalt.

Die ersten beiden Berufsjahre sind im Rahmen einer Assistenzstelle zu absolvieren. Das Gehalt als Vorbereitungsassistent oder -assistentin liegt zum Einstieg in das Berufsleben nur bei durchschnittlich 39.000 Euro im Jahr. Denn in dieser Phase liegt der Fokus auf dem Auf- und Ausbau der praktischen Kompetenz sowie auf der Bildung eines eigenen Patientenstamms.

Nach der Ausbildung und der finanziellen Durststrecke kann brutto mit etwa 91.000 Euro jährlich gerechnet werden, je nachdem, welcher Berufsweg eingeschlagen wird: in der eigenen Praxis, im öffentlichen oder auch privaten Gesundheitswesen. Zudem spielen die Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie die Berufserfahrung eine Rolle.

Zahnärzte mit eigener Praxis

Führen Zahnärztinnen und Zahnärzte eine eigene Praxis, lassen sich hohe Einnahmen erzielen, denen aber meist auch hohe Ausgaben gegenüberstehen. Die Gründung oder die Übernahme einer eigenen Praxis verursacht durch das teure technische Equipment häufig Kosten im sechsstelligen Bereich. Nicht zu vergessen Personal- und allgemeine monatliche Kosten sowie das unternehmerische Risiko, das die Selbstständigkeit mit sich bringt.

In der eigenen Praxis kann ein durchschnittlicher Bruttoüberschuss von circa 15.250 Euro im Monat erwirtschaftet werden. Doch auch dafür sind Faktoren wie Darlehen, Tilgungen, Miete, der Standort oder die Altersversorgung ausschlaggebend.

Zahnärzte in Festanstellung

Für Zahnärztinnen und Zahnärzte gelten keine Tarifverträge, wie zum Beispiel in der Humanmedizin. Bei den gängigen Vergütungsformen Fixgehalt und flexibles Gehalt, letzteres beinhaltet eine Umsatzbeteiligung ab einer bestimmten Honorarhöhe, ist deshalb persönliches Verhandlungsgeschick gefragt.

Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitswesen

Die Gehälter und Gehaltserhöhungen im öffentlichen Gesundheitswesen regelt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Bundeslandes (TV-L). Fachärzte, eingestuft in den Gehaltsgruppen 14/15, erhalten im ersten Jahr rund 4.500 Euro brutto. Bis zum sechsten Berufsjahr ist eine Erhöhung bis auf etwa 7.200 Euro möglich.